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SWK 16, 1. Juni 2005, Seite 39

Gerichtsgebühren: Bemessung

Bei einer Feststellungsklage gemäß § 110 KO ist als Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühr die Höhe der Forderung, deren Feststellung im Prüfungsprozess begehrt wird, heranzuziehen. - (TP 1 GGG), (Abweisung)

(, 0126)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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