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SWK 16, 1. Juni 2005, Seite 70

Grenzüberschreitende Verschmelzung, Umwandlung und Sitzverlegung nach dem AbgÄG 2004

Mit ist die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) in Kraft getreten. Nun ist es möglich, Kapitalgesellschaften in der neuen europäischen Rechtsform der SE zu gründen. Die SE-VO sieht insbesondere vor, dass eine SE durch die grenzüberschreitende Verschmelzung von Gesellschaften verschiedener EU-Mitgliedstaaten gegründet werden kann. Die SE-VO sichert der SE auch das Recht zur identitätswahrenden grenzüberschreitenden Sitzverlegung innerhalb der Europäischen Union zu. Steuerfragen sind sowohl bei Verschmelzung als auch bei der Sitzverlegung über die Grenze von besonderer Bedeutung. In einem Beitrag in der Mai-Ausgabe der SWI untersucht Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer die im AbgÄG 2004 geregelte neue Rechtslage zur grenzüberschreitenden Verschmelzung und Sitzverlegung.

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