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SWK 16, 1. Juni 2005, Seite 40

KommSt: Verantwortung

Ein handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH hat die Verantwortung für die Einbringung der Kommunalsteuer zu tragen. - (§ 9 Abs. 1 VStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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