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Ausschlussverhältnisse bei der Geltendmachung von Forschungsfreibeträgen und der Forschungsprämie
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Geltendmachung
Schon bisher war die Möglichkeit der alternativen Geltendmachung von Forschungsfreibeträgen und der Forschungsprämie Gegenstand von Gestaltungsüberlegungen. Aufgrund der Anhebung der Forschungsprämie und des Forschungsfreibetrages II im Rahmen des Standort- und Wachstumsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 133/2003 mit Wirkung ab der Veranlagung 2004 sowie der Reduktion des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % durch das Steuerreformgesetz 2005, BGBl. I Nr. 57/2004 mit Wirkung ab gewinnen diese Überlegungen allerdings eine neue Dimension. Der folgende Artikel soll keine detaillierte Beschreibung hinsichtlich der Bestimmung der Bemessungsgrundlage liefern, sondern soll lediglich eine Darstellung der Anwendungsalternativen insbesondere auf Basis der neuen Rechtslage bieten.
1. Ausschlussbestimmung FFB I versus FFB II - Rechtslage nach dem
Infolge des In-Kraft-Tretens des Wachstums- und Standortgesetzes 2003, kam es zu einer Umgliederung des bisher in § 4 Abs. 4 Z 4 EStG normierten "alten" Forschungsfreibetrages I (für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen) und des in § 4 Abs. 4 Z 4a EStG geregelten "neuen" Forschungsfreibetrages II ("Frascati"-Freibetrag). Im Zuge dieser Änderungen wurde der FFB II an die Stelle des FFB I ...