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SWK 16, 1. Juni 2005, Seite 72

Aktuelle Entscheidungen des OGH zum Gesellschaftsrecht

Johannes Peter Gruber

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AG
Ob der Vorstand einer österreichischen AG suspendiert werden kann, ist in Lehre und Rechtsprechung nicht endgültig geklärt. Wurde der Vorstand nach der Suspendierung abberufen, kann er beim Handelsgericht nicht mehr die Feststellung verlangen, die Suspendierung sei ungültig gewesen; ihm fehlt das rechtliche Interesse. ()
Banken
Eine Bank hat beim Verkauf von Wertpapieren - auch ohne Beratungsvertrag - Aufklärungs- und Beratungspflichten; dabei ist ein strenger Sorgfaltsmaßstab anzulegen. Eine noch strengere Beurteilung gilt für Wertpapierkäufe, die mit einem Kredit der Bank finanziert werden. Wurden dem Kreditnehmer nicht die erforderlichen Belehrungen erteilt und hat ihm die Klägerin nicht von dem Erwerb im Kreditweg konkret abgeraten, dann haftet sie für den dem Kunden daraus entstandenen Schaden. ()

VON DR. JOHANNES PETER GRUBER
Dr. Johannes Peter Gruber ist Rechtsanwalt in Wien und Lehrbeauftragter für Zivil- und Handelsrecht der Fachhochschule für Wirtschaft und Technik, Wiener Neustadt.
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