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SWK 16, 1. Juni 2005, Seite R 40
Ortstaxe Sbg.
• Bereits eine Nächtigung während der Bemessungsperiode kann genügen, um von einer Benutzung zum Wohnen oder Schlafen und damit von einer "Wohnung" im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 Sbg OrtstaxenG sprechen zu können. - (§ 2 Abs. 3 Z 1 Sbg. OrtstaxenG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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