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SWK 16, 1. Juni 2005, Seite 69

Deutsches BMF-Schreiben zur Verrechnungspreisdokumentation

Mit einer Verwaltungsanweisung in Form eines mit dem Aktenzeichen - IV B 4 - S 1341 - 1/05 - hat sich die deutsche Finanzverwaltung eingehend in einem 76 Seiten umfassenden Schreiben zu Dokumentationspflichten bei der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen geäußert. Das BMF-Schreiben befasst sich mit den gesetzlichen Vorgaben des mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom eingeführten § 90 Abs. 3 Abgabenordnung sowie der daraus resultierenden Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung vom . Das Schreiben soll zur Rechtssicherheit in dieser international an Bedeutung weiter zunehmenden Rechtsmaterie beitragen und stellt im Kern die Ermittlungsgrundsätze der Finanzbehörden im Rahmen der steuerlichen Betriebsprüfung, die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen in Form seiner Verpflichtung zur so genannten Sachverhaltsdokumentation und der Angemessenheitsdokumentation seiner Verrechnungspreise dar. Mehr dazu auf der Homepage des deutschen Finanzministeriums unter http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_4312/DE/Aktuelles/node.html_nnn=true

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