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SWK 16, 1. Juni 2005, Seite 13

Zinsen als Betriebsausgaben

Zinsen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG)

Die Zurechnung einer Schuld zum Betriebs- oder Privatvermögen bestimmt sich danach, wofür die durch die Schuldaufnahme verfügbar gewordenen Geldmittel verwendet werden. Werden Fremdmittel und nicht bloß allenfalls vorhandene Eigenmittel dem Betrieb für betriebsfremde Zwecke (Finanzierung von Entnahme) entzogen, so ist der Fremdmittelaufwand nicht betrieblich veranlasst ().

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