Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zinsen als Betriebsausgaben
Zinsen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG)
Die Zurechnung einer Schuld zum Betriebs- oder Privatvermögen bestimmt sich danach, wofür die durch die Schuldaufnahme verfügbar gewordenen Geldmittel verwendet werden. Werden Fremdmittel und nicht bloß allenfalls vorhandene Eigenmittel dem Betrieb für betriebsfremde Zwecke (Finanzierung von Entnahme) entzogen, so ist der Fremdmittelaufwand nicht betrieblich veranlasst ().