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Bauordnung OÖ
• § 19 Abs. 3 OÖ BauO nimmt nur die Erneuerung oder Sanierung einer bereits bestehenden Straße vom Abgabentatbestand (Verkehrsflächenbeitrag) aus, nicht aber den Ausbau einer bestehenden Straße, durch welchen eine im Sinn des § 20 Abs. 5 Oö BauO ausgebaute Straße entsteht. - (§ 19 Abs. 3 Oö BauO), (Abweisung)
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