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SWK 16, 1. Juni 2005, Seite R 40

Bauordnung OÖ

§ 19 Abs. 3 OÖ BauO nimmt nur die Erneuerung oder Sanierung einer bereits bestehenden Straße vom Abgabentatbestand (Verkehrsflächenbeitrag) aus, nicht aber den Ausbau einer bestehenden Straße, durch welchen eine im Sinn des § 20 Abs. 5 Oö BauO ausgebaute Straße entsteht. - (§ 19 Abs. 3 Oö BauO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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