Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 2005, Seite 14

Bemessungsgrundlage bei Pyramidenspielen

Bemessungsgrundlage bei Pyramidenspielen (§ 4 Abs. 5 UStG)

Im diesem Fall wurde ausdrücklich zwischen den im Namen und für Rechnung der Mitspieler vereinnahmten Spielgeldern und der Bearbeitungsgebühr unterschieden, die auch auf jeweils getrennte Konten zu entrichten war. Allein das Interesse der Firma am Fortgang des Spieles (Vereinnahmung laufender Bearbeitungsgebühren) macht den Spieleinsatz noch nicht zum Entgelt für die von der Bfr. erbrachte Leistung als Organisatorin des Spieles ().

Daten werden geladen...