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Nachsichtsansuchen
• Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind für die Beurteilung des Nachsichtsansuchens die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Nachsichtsansuchen maßgebend. - (§ 236 BAO), (Abweisung)
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