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SWK 16, 1. Juni 2005, Seite 39

Gebührenanspruch

Es ist nicht die Aufgabe der über den Gebührenanspruch entscheidenden Verwaltungsbehörden, die gerichtliche Ladung daraufhin zu prüfen, ob die Ladung als Zeuge zu Recht erfolgte. - § 1 Gebührenanspruchsgesetz 1975), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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