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SWK 16, 1. Juni 2005, Seite R 39
Verspätungszuschlag
• Bei der Ermessensübung ist die grundsätzliche Zielrichtung des Verspätungszuschlages sowie Art und Ausmaß der unbestreitbaren objektiven Pflichtwidrigkeit des säumigen Abgabepflichtigen nicht außer Betracht zu lassen. - (§ 104 Sbg. LAO), (Abweisung)
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