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SWK 19, 1. Juli 2004, Seite 43

Arbeitszimmer: Vorsteuer

Die mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 vorgenommene Einschränkung der Vorsteuerabzugsmöglichkeit auf Arbeitszimmer (und deren Einrichtung), welche den Mittelpunkt der betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilden, erweist sich als durch das Gemeinschaftsrecht verdrängt. - (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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