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SWK 19, 1. Juli 2004, Seite 647

Gemeinschaftsrechtlicher neben innerstaatlichem Gleichheitsgrundsatz

Nikolaus Arnold

Gemeinschaftsrechtlicher neben innerstaatlichemGleichheitsgrundsatz

Ähnliche Prüfungsformeln bei VfGH und VwGH/EuGH

VON DR. NIKOLAUS ARNOLD

In seinem Erk. , 99/17/0135, hat der VwGH den angefochtenen Bescheid im Rahmen einer Sukzessivbeschwerde wegen einer gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben. Das Besondere an diesem Fall ist, dass der VfGH zuvor einen Ablehnungsbeschluss gefasst hatte, in dem er unter ausdrücklichem Hinweis auf die Wertungsfreiheit des Gesetzgebers der geltend gemachten innerstaatlichen Gleichheitswidrigkeit keine hinreichende Aussicht auf Erfolg zugebilligt hat.

1. Sachverhalt

1.1. Der eigentliche Streitpunkt im Verfahren ist nur für Bankspezialisten von Interesse. Der Beschwerdeführerin (Bf) wurden vom BMF (belangte Behörde) wegen Überschreitung der für die Kreditinstitutsgruppe normierten Großveranlagungsgrenzen hinsichtlich bestimmter Kunden in den jeweils angeführten Monaten des Jahres 1996 gem. § 27 Abs. 5 BWG i. V. m. § 103 Z 21 und § 97 Abs. 1 Z 6 BWG erhebliche Pönalezinsen vorgeschrieben. Die Argumentation der Bf., sie wende die Übergangsvorschrift des § 103 Z 21 lit. c sublit. bb BWG an und zähle die vorhandene Dotationseinlage im gesetzlich zulässigen Ausmaß...

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