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SWK 19, 1. Juli 2004, Seite 619

Aktuelle Änderungen der Vereinsrichtlinien 2001

Rechtsansicht des BMF zur Vereinsbesteuerung auf den neuesten Stand gebracht

Bernhard Renner

Etwa zwei Jahre nach ihrer Inkraftsetzung haben die Vereinsrichtlinien 2001 (AÖFV Nr. 65/2002), die die Rechtsansicht des BMF zur Vereinsbesteuerung darstellen, ihre erste größere Änderung erfahren. Sie erfolgte vor allem zur Anpassung an das bereits Mitte 2002 in Kraft getretene Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002.

Im Folgenden sollen überblicksartig die vor allem für die Praxis wichtigsten Änderungen der entsprechenden Randzahlen (Rz.) des Richtlinienwerks dargestellt und teils auch kommentiert werden.

1. Grundlagen der Änderungen (Übersicht)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Vereinsgesetz 2002
(Änderungen folgender Rz.:


2, 4, 5, 5a, 133, 329, 331, 334, 793, 794, 798, 866, 867, 868)
  • Gründung und Leitung von Vereinen
  • zuständige Vereinsbehörde
  • Rechnungslegung von Vereinen
2.
Änderung des ErbSchStG
(Änderungen folgender Rz.:


709, 711, 711a)
  • Einschränkungen der Steuerfreiheit von Schenkungen von Geldeinlagen (vor allem Sparbücher) bei inländischen Kreditinstituten
3.
Sonstige Änderungen
(Änderungen folgender Rz.:


3, 168, 558, 582, 668, 762, 772, 774, 777, 850, 859, 861, 864, 867)
  • Berücksichtigung aktueller Judikatur
  • Fehlerbereinigung
  • Klarstellung einzelner Punkte

2. Änderung auf Grund der Erlassung des Vereingesetzes 2002

2.1. Definition, Gründung und Führung...

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