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SWK 19, 1. Juli 2004, Seite 43

Verfahren: Wiederaufnahme

Ein Wiederaufnahmewerber ist im Verwaltungsverfahren für das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes behauptungs- und beweispflichtig. - (§ 303 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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