Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2004, Seite 632

Wertberichtigung von Auslandsforderungen

Wie man mit publizierten Länderratings umgeht

Herbert Grünberger

Die pauschale Einzelwertberichtigung - eine Wortschöpfung des BMF - und das Länderrating bedürfen einer Interpretation: Die pauschale Einzelwertberichtigung deswegen, weil es sich um einen „Zwitter" handelt, teilweise pauschal und doch Einzelwertberichtigung. Das Länderrating, früher nur von Banken zur Bewertung ihrer Auslandsengagements verwendet, ist gemäß Rz. 2378 EStR 2000 allgemein anwendbar. Solange es keinen Maßstab dafür gab, musste ein Länderrisiko im Rahmen der Betriebsprüfung ausgehandelt werden. Mit dem international verwendeten Maßstab des Institutional Investor ist das Länderrisiko leicht zu handhaben. Für das Handelsrecht ist das Länderrisiko noch kein Thema, daher ist ein Rückgriff auf IAS bzw. US-GAAP notwendig.

1. Einzelwertberichtigung

Die Bewertung von Auslandsforderungen ist primär ein handelsrechtliches Problem, zumal der § 207 HGB zwingend vorschreibt, einen niedrigeren Wert am Stichtag anzusetzen. Uneinbringliche Forderungen sind vollständig abzuschreiben bzw. auszubuchen, während zweifelhafte Forderungen mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt werden müssen. Für die Überprüfung der zweifelhaften Forderungen gibt es zwei Methoden, die Einzelwertberichtigung und die Pauschalwe...

Daten werden geladen...