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SWK 19, 1. Juli 2004, Seite 17
Vorsteuerabzug für Bewirtungsspesen
Vorsteuerabzug für Bewirtungsspesen (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a)
Die Einschränkung des Vorsteuerabzuges für Bewirtungskosten ist EU-widrig und damit rechtswidrig (/0255).