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SWK 19, 1. Juli 2004, Seite 17

Ansässigkeitsbescheinigung

Ansässigkeitsbescheinigung (§ 1 EStG)

Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt und behält er seinen österrreichischen Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig ist (keine beschränkte Steuerpflicht nach der Zweitwohnsitzverordnung) und

• die Auslandsentsendung nicht in einen DBA-Partnerstaat erfolgt ist oder

• die Entsendung zwar in einen DBA-Partnerstaat erfolgt ist, aber der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in diesen DBA-Partnerstaat verlegt worden ist (EAS 2431 in SWI 2004, S 276).

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