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SWK 19, 1. Juli 2004, Seite 17

Vorsteuerberichtigung

Vorsteuerberichtigung (§ 12 Abs. 10 UStG)

Für den Vorsteuerabzug sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistung maßgeblich. Sind in diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen erfüllt, kann der Vorsteuerabzug in voller Höhe vorgenommen werden. Fallen die Voraussetzungen nachträglich weg, so berührt dies grundsätzlich nicht den vorgenommenen Vorsteuerabzug. Nach der Bestimmung des § 12 Abs. 10 führt eine Änderung der Verhältnisse innerhalb der dort genannten Fristen zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzuges. Die Berichtigung erfolgt allerdings nie rückwirkend, sondern jeweils für das Jahr der Änderung. Solcherart ist es rechtwidrig, S. 18in einer Ex-post-Betrachtung den Vorsteuerabzug schon für Veranlagungszeiträume anteilig zu kürzen, in denen eine Änderung der Verhältnisse noch nicht eingetreten war ().

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