zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2004, Seite R 43

VfGH: Staatshaftung

Staatshaftung: Der VfGH hat nur zu beurteilen, ob ein qualifizierter Staatshaftungsanspruch vorliegt. - (Klagsabweisung)

Dem OGH kann kein qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht vorgeworfen werden, wenn er dem EuGH nach Art. 234 EG die Frage der Gültigkeit der Offenlegungsbestimmungen der gesellschaftlichen Richtlinien nicht vorgelegt hat, sondern auf Grund der vom EuGH verwendeten Diktion davon ausging, dass der EuGH sich, hätte er Zweifel an der Gemeinschaftsrechtskonformität der Richtlinien gehegt, einer anderen S. R 44Argumentation bedient und nicht die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie verlangt hätte.

( A 2/01, A 141/02 u. a.)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...