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Schenkung von GmbH-Anteilen
Schenkung von GmbH-Anteilen
Gesellschafter einer GmbH schenkten ihre Anteile einer Stiftung. Das FA für Gebühren ermittelte die Bemessungsgrundlage für die Schenkung nach dem Wiener Verfahren mit rund 1.000 € und schrieb davon Schenkungssteuer vor. Da die Anteile an der GmbH kurze Zeit später um 436.000 € verkauft wurden, wurde die Schenkungssteuer nun von dem wesentlich höheren Wert berechnet. Der gemeine Wert kann aus Verkäufen nur dann abgeleitet werden, wenn bei mehreren nicht miteinander im Zusammenhang stehenden Verkaufsvorgängen Anteile veräußert werden, sich also ein Marktpreis gebildet hat. Bei nur einem Verkauf kann der dabei erzielte Wert herangezogen werden, wenn dem Verkauf ein Preis zugrunde liegt, der das Ergebnis eines Wettbewerbes mehrerer Interessenten darstellt. Wenn daher die Gesellschafter ihre Anteile nur an eine eigene Gesellschaft verkauft haben, dann kann dieser Wert nicht herangezogen werden (,0039).