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SWK 19, 1. Juli 2004, Seite 122

Neues Unternehmensstrafrecht in Begutachtung

Das Justizministerium hat einen Entwurf für ein Verbandsverantwortlichkeitsgesetz zur Begutachtung verschickt. Mit dem Entwurf soll eine Verantwortlichkeit für Verbände für Straftaten eingeführt werden. Als Verbände anzusehen sind nach diesem Entwurf juristische Personen, aber auch bestimmte Gesellschaften, insbesondere Personengesellschaften. Während bisher nur gegen natürliche Personen ein Strafverfahren geführt werden kann, soll dies künftig auch gegen Verbände möglich sein. Damit kommt Österreich internationalen Verpflichtungen in zahlreichen Rechtsakten nach. Das neue Bundesgesetz soll sowohl die materiellrechtlichen Voraussetzungen, unter denen ein Verband für eine Straftat verantwortlich gemacht werden kann, die möglichen Sanktionen als auch die Sonderbestimmungen für das Verfahren enthalten. Daneben sollen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung Anwendung finden. Die Geldbuße, die verhängt werden kann, soll an der Ertragslage des Verbandes zu bemessen sein und soll im Verhältnis zum Umsatz des Verbandes stehen. Weiters können Weisungen zu technischen, organisatorischen oder personellen Maßnahmen sowie zur Schadensgutmachung erteilt werden, auch die Möglichkeit der Diversion ist vorgesehen. Die Begutachtungsfrist en...

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