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SWK 19, 1. Juli 2001, Seite R 76
Werbungskosten: vergebliche Aufwendungen
•Auch vergebliche Aufwendungen führen zu Werbungskosten, dabei muss allerdings die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung klar erwiesen sein. - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)
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