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SWK 19, 1. Juli 2001, Seite S 502

C) Änderung der EStR im Kapitel Einkünfte aus Kapitalvermögen

20.2.4.3.2.4 Nullkuponanleihe

Rz. 6186Nullkuponanleihen sind Anleihen, mit denen üblicherweise kein Anspruch auf laufende Zinsen verbunden ist. An Stelle dessen liegt der Ausgabepreis unter dem Einlösewert. Mit fortschreitender Laufzeit steigt jedoch der innere Wert der Nullkuponanleihe und erreicht am Ende der Laufzeit den Einlösewert. Dieser Differenzbetrag, der wirtschaftlich betrachtet nicht ausbezahlten und neuerlich verzinsten Zinsen gleichkommt, führt bei Einlösung zum Zufluss von Kapitaleinkünften i. S. d. § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988. Wird hingegen das Wertpapier vorzeitig verkauft, tritt an die Stelle des Einlösewertes der Veräußerungspreis. Kapitaleinkünfte liegen jedoch nur in Höhe der Differenz zwischen dem Ausgabewert und dem inneren Wert im Veräußerungszeitpunkt vor. Dieser innere Wert errechnet sich durch Aufzinsung des Ausgabepreises mit dem Renditezinssatz und jährlicher Kapitalisierung nach folgenden Formeln:

Ermittlung der Tage: 30/360

Renditenzinssatz in Prozent (R):

nx: Gesamtlaufzeit der Nullkuponanleihe

Der innere Wert wird nach folgender Formel berechnet:

Anstatt der 30/360-Regel können auch die tatsächlichen Tage der e...

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