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Lustbarkeitsabgabe OÖ
• Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung, wonach unter den im Befreiungstatbestand des § 3 Abs. 1 Z 1 Lustbarkeitsabgabe genannten Unterrichtsanstalten auch Universitäten zu verstehen sind; ein Mensa-Fest als Unterhaltungsveranstaltung dient nicht dem Unterricht an einer Unterrichtsanstalt. - (§ 3 Abs. 1 Z 1 OÖ Lustbarkeitsabgabegesetz), (Abweisung)
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