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SWK 19, 1. Juli 2001, Seite R 73

Lustbarkeitsabgabe OÖ

Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung, wonach unter den im Befreiungstatbestand des § 3 Abs. 1 Z 1 Lustbarkeitsabgabe genannten Unterrichtsanstalten auch Universitäten zu verstehen sind; ein Mensa-Fest als Unterhaltungsveranstaltung dient nicht dem Unterricht an einer Unterrichtsanstalt. - (§ 3 Abs. 1 Z 1 OÖ Lustbarkeitsabgabegesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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