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SWK 19, 1. Juli 2001, Seite 75

Betriebsausgaben: Dienstverhältnis

Es steht im Einklang mit der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Tätigkeit eines Chauffeurs eines Steuerberaters den übrigen Mitarbeitern der Steuerberatungskanzlei bekannt ist. Wenn auch über behauptete Fahrten zu Klienten keinerlei Information den Kanzleimitarbeitern vorliegen, kann nicht von einem steuerlich anzuerkennenden Dienstverhältnis gesprochen werden. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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