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SWK 19, 1. Juli 2001, Seite 488

Aufwand für Videorecorder, CD-Player und Tonträger Werbungskosten?

Arbeitsmittel eines Schauspielers

Im Zusammenhang mit den aus seiner Tätigkeit als Schauspieler am Theater in X herrührenden Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit beantragte der Berufungswerber (Bw.) die Anerkennung der Anschaffungskosten für Videorecorder, CD-Player und Tonträger als Werbungskosten, da diese in Zusammenhang mit unbedingt erforderlichen Arbeitsmitteln stünden.

Nach der Verwaltungspraxis sind Arbeitsmittel Wirtschaftsgüter, die überwiegend zur Berufsausübung eingesetzt werden () bzw. deren Anschaffung im Wesentlichen durch eine auf Einkunftserzielung gerichtete Tätigkeit veranlasst worden ist.

Nämliche Grundsätze sind nicht auf Gegenstände anzuwenden, die ihrer objektiven Beschaffenheit nach typischerweise der privaten Bedürfnisbefriedigung dienen.

S. 489Was nun die ertragsteuerliche Beurteilung der Anschaffungskosten für Videorecorder sowie Tonbandgräte (unter diesen Begriff ist zweifelsohne auch ein CD-Player zu subsumieren) anlangt, so wird nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes deren Abzugsfähigkeit nur in engen Grenzen bejaht, so wenn beispielsweise derartige Geräte in Betrieben des Gast- und Schankgewerbes respekti...

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