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USt: Vermittlungsleistungen
• Eine Vermittlungsleistung im Sinne des Umsatzsteuerrechtes liegt vor, wenn ein Unternehmer durch Herstellung unmittelbarer Rechtsbeziehungen zwischen einem Leistenden und einem Leistungsempfänger einen Leistungsaustausch zwischen diesen Personen herbeiführt, wobei der Vermittler im fremden Namen und auf fremde Rechnung tätig wird. Ist im Geschäftslokal u. a. ein Hinweisschild angebracht, dass der Verkauf der Waren (hier: Weine) im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Weinbauers erfolgt und sind weiters unterschiedlich große Schilder auf den Regalen angebracht, die auf den jeweiligen Produzenten hinweisen, ist von einer Vermittlungstätigkeit und keinem Eigenhandel auszugehen. - (§ 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0067)