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Funktionsgebühren i. S. d. § 29 Z 4 EStG
• Bei den Bezügen eines Präsidenten der Kammer für Arbeiter und Angestellte handelt es sich um Funktionsgebühren i. S. d. § 29 Z 4 EStG 1988. Unter den Begriff Funktionsgebühren fällt aber alles, was der Funktionär für die Ausübung seiner Funktion erhält. - (§ 29 Z 4 EStG 1988), (Abweisung)
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