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SWK 19, 1. Juli 2001, Seite 74

Funktionsgebühren i. S. d. § 29 Z 4 EStG

Bei den Bezügen eines Präsidenten der Kammer für Arbeiter und Angestellte handelt es sich um Funktionsgebühren i. S. d. § 29 Z 4 EStG 1988. Unter den Begriff Funktionsgebühren fällt aber alles, was der Funktionär für die Ausübung seiner Funktion erhält. - (§ 29 Z 4 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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