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SWK 19, 1. Juli 2001, Seite 73

Provisionszahlungen

Eine vom Steuerpflichtigen vorgenommene Gestaltung, wonach ein wesentlicher Teil des Umsatzes an eine ausländische Gesellschaft fließen soll, die noch dazu in einem bekannten S. 74Steueroasenland unter der Anschrift eines so genannten „Massendomizils" etabliert ist, löst eine erhöhte Mitwirkungspflicht aus, um die betriebliche Veranlassung von Provisionszahlungen einwandfrei und schlüssig darzulegen. - (§ 167 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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