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Vermietung: Werbungskosten
• Wird ein Mietobjekt 1987 durch Übernahme von bestehenden Bankverbindlichkeiten erworben und werden bis 1989 keine Zahlungen, weder für Zinsen noch Kapitalrückzahlungen, geleistet, sind die Zinsen nicht als Werbungskosten anzuerkennen. - (§ 19 EStG 1988), (Abweisung)
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