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SWK 19, 1. Juli 2001, Seite 76

Doppelte Haushaltsführung

Im Abgabenverfahren können nur Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, nicht aber etwa für die Aufrechterhaltung eines weiteren, nicht als Familienwohnsitz genützten Wohnsitzes geltend gemacht werden. - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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