Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2001, Seite 487

Steuerliche Beurteilung der Abgabe von Euro-Startpaketen an Mitarbeiter

(BMF) - Startpakete (für Privatpersonen) dürfen aus der Sicht des Finanzministeriums selbstverständlich als (Weihnachts-)Geschenke an Mitarbeiter weitergegeben werden.

2. Wie werden diese Geschenke steuerlich behandelt?

2.1 Erfolgt eine Versteuerung als Geldwert oder als Ware?

Gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 sind der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und die dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen von der Einkommensteuer befreit, soweit die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der Sachzuwendungen angemessen sind. Die Lohnsteuerrichtlinien 1999 definieren die Angemessenheit für empfangene Sachzuwendungen mit 2.550 S jährlich; außerdem ist für die Steuerfreiheit keine besondere Betriebsfeier erforderlich, die Verteilung von Sachzuwendungen gilt bereits als Betriebsveranstaltung (Rz. 78 ff. LStR 1999).

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen handelt es sich bei einer noch im Jahr 2001 erfolgten Übergabe von Startpaketen (z. B. zu Weihnachten) um keine Sachzuwendung, weil die weitergegebenen Euro-Münzen bereits kurze Zeit nach der Zuwendung als Bargeld verwendet werden können bzw. dürfen.

2.2 Gibt es eine Möglichkeit der Umsatzsteuerrückvergütung?

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. b UStG 1994 sind die Umsätze und die Ver...

Daten werden geladen...