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Verfahren: Aussetzung
• Nach der hg. Rechtsprechung ist der Ablauf einer Aussetzung gemäß § 212 a Abs. 5 BAO von der Abgabenbehörde erster Instanz anlässlich einer der in § 212 a Abs. 5 genannten Erledigungen der Berufung gegen die Festsetzung der Abgabe zu verfügen. - (§ 212 a Abs. 5 BAO), (Abweisung)
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