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SWK 22, 1. August 1999, Seite R 66
Ausfuhrlieferungen: Nachweise
•Ohne Ausfuhrnachweise kann die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen nicht beansprucht werden. - (§ 7 Abs. 3 UStG 1972), (Abweisung)
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