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SWK 22, 1. August 1999, Seite K 013

Einkommensteuer - Liebhaberei bei Modellbau

EINKOMMENSTEUER

Liebhaberei bei Modellbau (§ 2 EStG)

Bei einer Tätigkeit, die ihrem äußeren Erscheinungsbild nach kaufmännische Merkmale aufweist, bedarf es - soll sie als Liebhaberei eingestuft werden - einer sorgfältigen Feststellung der wesentlichen Aktivitäten. Der Einkauf von 4.000 Stück Verpackungskartons, von 20.000 Schrauben, 4.000 Felgen und 4.000 Reifen spricht deutlich gegen die Annahme einer Hobbytätigkeit. Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 führt eben der Wareneinkauf in der Anfangsphase zu entsprechenden Verlusten. Anfangsverluste, die durch Eindecken mit Warenersatzteilen etc. entstehen, können nicht als Indiz für das Vorliegen von Liebhaberei gewertet werden (/ 0100).

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