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Heimfahrten: übliche Anzahl
•Fahrten vom Ort der auswärtigen betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit zum ständigen Wohnsitz können betrieblich bzw. beruflich veranlaßt sein, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Wohnsitzes an den Ort seiner betrieblichen (beruflichen) Tätigkeit nicht zumutbar ist; dies gilt nicht nur für sogenannte Familienheimfahrten, sondern auch für Fahrten, die bei einem ledigen Steuerpflichtigen dadurch veranlaßt sind, daß er an seinem ständigen Wohnsitz nach dem Rechten sieht, wobei vier solcher Heimfahrten während eines Zeitraumes von drei Monaten als üblich anzusehen sind. - (§ 20 EStG), (Abweisung)
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