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SWK 22, 1. August 1999, Seite R 065

Gebühren: Erhöhung

Auch wenn die Behörde nicht auf den Gebührenanspruch hinweist, ist eine Gebührenerhöhung gerechtfertigt. - (§ 9 Abs. 1 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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