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SWK 22, 1. August 1999, Seite R 066

Kreditunternehmungen: Sonderabgabe

Im Zusammenhang mit der Sonderabgabe von Kreditunternehmungen fallen auch Wertpapiere und Wechsel unter den Begriff „Forderungen in ausländischer Währung", soweit sie im Rahmen von Auslandsbeziehungen erworbene Forderungen in ausländischer Währung verbriefen und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung als Aktivum in die Bilanz einzustellen sind. - (§ 3 Abs. 2 Z 4 B - SAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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