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Einkommensteuer - Halbsatzbegünstigung nur bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit
Halbsatzbegünstigung nur bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit (§ 37 Abs. 5 EStG)
Die Begünstigung des halben Steuersatzes steht nur bei einer Betriebsaufgabe infolge vollständiger Erwerbsunfähigkeit zu. Eine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit für die betreffende Tätigkeit reicht dafür nicht aus (LS 38/99 in FJ 1999, 133).