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Betriebszweck des mietenden Konzernunternehmens
•Betriebszweck des mietenden Konzernunternehmens
Das Bundesministerium für Finanzen hält zur Anfragebeantwortung vom , betreffend Gebäudevermietung im Konzern (vgl. z. B. SWK-Heft 12/1999, Seite S 273), fest, daß für die Beurteilung der Frage, ob der Betriebszweck des mietenden Konzernunternehmens im Verhältnis zum Gesamtkonzern von nicht nur untergeordneter Bedeutung ist, die Bereiche „Produktion", „Handel" und „Dienstleistung" als jeweils eigenständige Betriebszwecke anzusehen sind. „Produktion" umfaßt dabei den Umschlag mit selbsterstellten Gütern im weitesten Sinn und umfaßt sämtliche Unternehmensprozesse bis zur Lieferung (Bereitstellung) des fertigen Produktes (sohin den eigentlichen Produktionsprozeß sowie insbesondere den Vertrieb). Demgegenüber umfaßt „Handel" den Güterumschlag mit nicht selbsterstellten Produkten.
Wird ein Gebäude(teil) an ein Konzernunternehmen vermietet, ist nach dem Gesagten daher zu prüfen, ob jener Betriebszweck, dem das Gebäude (beim mietenden Konzernunternehmen) zuzuordnen ist (nämlich entweder „Produktion" oder „Handel" oder „Dienstleistung"), im Verhältnis zum Gesamtumsatz des Konzernes von bloß untergeordneter Bedeutung ist oder nicht...