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Einkommensteuer - Gebäude als Betriebsvermögen
Gebäude als Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 EStG)
Wird eine in der Nähe eines Beherbergungsbetriebes befindliche kleine Burg nach ihrer Renovierung im Herbst 1989 aufgrund der beschränkten Beheizbarkeit den Winter über weder betrieblich noch privat genutzt und ab Juni 1990 für Wohnzwecke betrieblicher Arbeitnehmer verwendet, dann steht die bloß einige Monate dauernde Nichtverwendung der Beurteilung als notwendiges Betriebsvermögen nicht entgegen ().