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Einkommensteuer - Zinsenabzug in Deutschland
Zinsenabzug in Deutschland (§ 4 Abs. 4 EStG)
Nach dem jüngst beschlossenen Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001 wird der Abzug von Zinsen in § 4 Abs. 4 a dEStG neu geregelt. Bei mehreren Konten sind die Bestände jeweils zusammenzurechnen. Ist der zusammengefaßte Bestand negativ und erhöht sich der Negativstand durch eine Entnahme, so sind die nach der Zinsstaffelmethode berechneten Zinsen keine Betriebsausgaben. Die Neuregelung wird im Hinblick auf ihre Verfassungswidrigkeit und den unzumutbaren Verwaltungsaufwand heftigst kritisiert, und es werden Umgehungsmöglichkeiten angeboten, wie die tägliche Entnahme der Bareinnahmen aus der Kasse bzw. Entnahmen nur im Zeitpunkt von Positivständen (Günter Söffing in BB 1999, 929). Weitere Kritik in BB 1999, 1136 f.
Anmerkung: in Österreich gibt es zwar zum Glück keine gesetzliche Regelung, doch wird in der Praxis ebenfalls versucht, bei Negativständen die Zinsen anteilig nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. Jedenfalls zeigt die Regelung, daß das als SteuerentlastungsgesetzS. K 14bezeichnete Reformwerk erhebliche Steuerverschärfungen gebracht hat.