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SWK 22, 1. August 1999, Seite S 486

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen

KFZ-Überlassung an selbständige Vertreter

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Erlaß vom , 06 0404/1-IV/6/99, AÖFV 63/1999, seine Rechtsansicht zur (einkommen)steuerlichen Behandlung von Kraftfahrzeugen, die selbstständigen Vertretern für betriebliche und private Fahrten unentgeltlich überlassen werden, mitgeteilt. In einem derartigen Fall (gemischter betrieblicher und privater Nutzung) ist nur der auf die Privatnutzung entfallende Teil des Vorteiles aus der Nutzungsüberlassung effektiv einkommensteuerwirksam. Dieses Ergebnis wird erreicht, indem der gesamte Vorteil aus der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung als Betriebseinnahme erfaßt und sodann der auf den beruflichen Anteil entfallende Teil als Betriebsausgabe in Abzug gebracht wird. Wird die Höhe der als Betriebseinnahmen zu erfassenden ersparten Aufwendungen nicht nachgewiesen, bestehen nach dem genannten Erlaß keine Bedenken, den (auf die Privatnutzung entfallenden) steuerwirksamen geldwerten Vorteil mit jenem Wert anzusetzen, der sich gemäß § 4 der Sachbezugsverordnung, BGBl. 642/1992, ergibt.

In der Anfrage wird ausgeführt, daß sich au...

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