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SWK 29, 10. Oktober 1997, Seite 110

Stiller Gesellschafter: Veräußerungsgewinn

Der „Veräußerungsgewinn" eines stillen Gesellschafters ist in der taxativen Aufzählung der zum begünstigten Steuersatz zu besteuernden Einkünfte i. S. d. § 37 Abs. 2 EStG 1972 nicht genannt - (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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