Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 1997, Seite 609

Zweimaliger Wechsel des Bilanzstichtages ohne Zustimmung des Finanzamtes zwecks Zwischenausschüttung

Zweimaliger Wechsel des Bilanzstichtages ohne Zustimmung des Finanzamtes zwecks Zwischenausschüttung (§ 2 Abs. 7 EStG bzw. § 7 Abs. 5 KStG)

Statutarische Änderungen des Bilanzstichtages, ohne daß ein Antrag auf steuerliche Anerkennung i. S. d. § 2 Abs. 7 EStG bzw. § 7 Abs. 5 KStG gestellt wird, sind steuerlich unbeachtlich; es läuft mit anderen Worten das ursprüngliche steuerliche Wirtschaftsjahr ungeachtet der Bilanzierung auf einen abweichenden Stichtag weiter. Mit dem vorgesehenen zweimaligen steuerlich unbeachtlichen Wechsel des Bilanzstichtages wird die nur den Aktiengesellschaften eröffnete Möglichkeit einer Zwischenausschüttung de facto auch für eine GmbH ermöglicht. Die Ausschüttung des Bilanzgewinnes auf diesen steuerlich nicht anzuerkennenden Bilanzstichtag löst dessenungeachtet die Steuerwirkungen einer offenen Ausschüttung, also die Endbesteuerung für natürliche Personen und die Beteiligungsertragsbefreiung für Körperschaften, aus (die gleichen Wirkungen hätten sich allerdings auch bei einer handelsrechtlich unzulässigen Zwischenausschüttung ergeben). (

Daten werden geladen...