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Schuldzinsen: Abzugsfähigkeit
• Schuldzinsen für Fremdkapital, das der frühere Komplementär einer Kommanditgesellschaft anläßlich der Einbringung der Kommanditgesellschaft in eine GmbH nach dem Strukturverbesserungsgesetz zur Beseitigung seines negativen Kapitalkontos aufnimmt, sind bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten abzugsfähig - (§ 16 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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