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SWK 29, 10. Oktober 1997, Seite 110

Vorsteuer: Gutschrift

Die Finanzbehörde kann die Gutschrift von Vorsteuerbeträgen verweigern, wenn die Rechnungen der Lieferanten nicht die handelsübliche Bezeichnung der Waren enthalten - (§ 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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